Wer Affen sehen will, muss sich zum Affen machen - Teil 2
- Rote Karotte
- 19. Apr. 2021
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Apr. 2021

Der empörte Aufschrei geht durch alle Medien: Der Berliner Zoo plant ein neues Einlasssystem. Kameras sollen das Gesicht der Jahreskarten-Besitzerin erkennen und sie voll automatisch durchs Drehkreuz schleusen. Das Problem ist nur: biometrische Gesichtserkennung ist im Datenschutz ein rotes Tuch. Deshalb war die Empörung in der Berliner Politik groß.
Um die Wogen zu glätten, spricht am 19. April der Leiter des Zoos, Dr. Andreas Knieriem, vor dem Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz. Er soll erklären, wieso eine Kamera-basierte Einlasskontrolle im Zoo angemessen ist.
Warum sind die Politiker empört?
Das hat auch emotionale Gründe. Die Rede ist von „unserem Zoo“, das Zugehörigkeitsgefühl ist stark. Umso größer war die Empörung darüber, dass der Zoo vor seiner Entscheidung nicht mit der Datenschutzbeauftragen des Landes geredet hat. Allerdings ist der Zoo de facto kein Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin. Das Land sitzt nicht im Aufsichtsrat und hat keine Entscheidungsmacht.
Schwerer wiegt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch daran, als am Bahnhof Südkreuz probeweise Gesichtserkennung eingesetzt wurde. Damals war die Empörung groß, dabei war das Ziel nichts Geringeres als der Schutz vor Terrorismus. Beim Zoo geht es dagegen nur um einen schnelleren Einlass. Die Politiker kritisieren also, dass der Vergleichsweise milde Zweck diese drastischen Mittel nicht rechtfertige.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung ist die Verarbeitung von biometrischen Daten grundsätzlich untersagt. Allerdings gibt es Ausnahmen und genau darauf beruft sich der Zoo-Direktor. Er führt drei Gründe an, warum das biometrische System aus datenschutz-perspektive einwandfrei ist:
Die Not ist groß: Der Berliner Zoo ist einer der meistbesuchten Zoos der Welt. Mehr als 100.000 Menschen haben eine Jahreskarte. Am Einlass müssen sie ihr Ticket vorzeigen und kontrolliert werden, ob das Foto auf dem Ausweis identisch ist mit dem Kunden. Der Direktor gibt an, dass diese Kontrolle für seine Mitarbeitende anstrengend sei, außerdem fehleranfällig und zeitraubend.
Das System ist sicher: Es erkennt nicht den Menschen, sondern misst einzelne markante Punkte in seinem Gesicht. Diese einzigartigen Gesichts-Punkte entsprechen einem einzigartigen Code, der auf der Jahreskarte gespeichert ist. Beim Einlass hält die Kundin nicht nur ihr Gesicht in die Kamera, sondern scant auch ihre Jahreskarte ein. Gesichtspunkte und Code werden miteinander abgeglichen und wenn sie zueinander passen, darf der Kunde passieren. Stammdaten werden dabei nicht abgeglichen, das heißt den markanten Gesichtspunkten wird kein Name oder Geburtsdatum zugeordnet. Tatsächlich werden die Gesichtsdaten auf einem lokalen Server gespeichert, die Stammdaten auf einem anderen.
Die Nutzung ist freiwillig: Bisher wurde die Hardware erst am Elefantentor eingerichtet, die anderen Eingänge sind also old school durch menschliche Kontrolleure passierbar. Das solle zumindest kurz- und mittelfristig so bleiben, sagt der Direktor und wird nicht müde zu betonen, dass die Nutzung freiwillig ist. Jeder kann sich aussuchen, ob er seine biometrischen Daten hinterlegen will oder nicht.
Die Frage der Angemessenheit muss von der Berliner Datenschutzbeauftragten Smoltczyk geklärt werden. Der Zoo hat das neue System erstmal auf Eis gelegt, bis es von Landesseite genehmigt wird. Die Datenschutzbeauftrage hat letzte Woche einen Fragebogen an den Zoo geschickt und wertet die Antworten im Moment aus. Aber Smoltczyk kann nicht umhin zu loben: Der Zoo habe alle notwendigen Prüfungen durchgeführt. Er hat eine Datenschutzfolgenabschätzung gemacht, seine eigene Datenschutzbeauftrage eng einbezogen. Unabhängig davon, wie die Untersuchung ausgehen wird, sagt Smoltczyk, der Zoo sei „vorbildlich“ mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen umgegangen.
Vielleicht kann hiervon ein positives Signal ausgehen: Wenn das neue Einlassverfahren des Zoos genehmigt werden sollte, wirft das nicht den Datenschutz aus dem Fenster. Sondern es zeigt, dass ein klug geplantes System, bei dem die Verantwortung gegenüber den datenschutzrechtlichen Herausfroderungen wahrgenommen wird, bestand hat. Es wäre ein sicherer Schritt in Richtung Digitalisierung
Quellen:
39. Sitzungdes Ausschusses für Kommunikationstechnologieund Datenschutz Gesichtserkennung im Zoo –Und was ist mit dem Datenschutz?(auf Antrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
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